Informationspflicht
Die Informationspflichten bilden die Basis für die Ausübung der Betroffenenrechte. Werden personenbezogene Daten erhoben, so ist die betroffene Person hierüber zu informieren. Das Unternehmen, welches diese Daten erhebt, muss die Person unter anderem über den Verwendungszweck sowie über den Umgang mit den Daten aufklären. Wichtig ist auch, dass die Kontaktdaten des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten an dieser Stelle übermittelt werden, damit sich betroffene Personen bei Fragen oder im Falle eines Widerrufs an einen Ansprechpartner wenden können. Diese und weitere Angaben sind gesetzlich ausdrücklich vorgeschrieben.