Datenminimierung

Nach dem Grundsatz der Datenminimierung dürfen personenbezogene Daten nur in dem Maße und nur für den Zeitraum, der zur Zweckerreichung unbedingt erforderlich ist, gespeichert werden. Sind Daten für die Zwecke, zu denen sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig, müssen sie unverzüglich gelöscht werden (Art. 17 Abs. 1 lit. a DSGVO).

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