Safe-Harbor-Abkommen
Safe Harbor war ein Datenschutz-Abkommen zwischen den USA und der EU-Kommission, das zwischen 2000 und 2015 Anwendung fand.
Ziel des Abkommens war, die Einhaltung von Datenschutz-Grundsätzen, zu welchen US-Unternehmen sich durch Eintragung in einer Register beim US-Handelsministerium verpflichten mussten, damit das Schutzniveau als äquivalent zum europäischen Datenschutz angesehen wurde, zu regeln. Allerdings galt es nur für amerikanische Unternehmen nicht aber für Behörden der USA. Einen weiteren, für sein Scheitern letztlich ausschlaggebenden Kritikpunkt bildete die nicht vorhandene Möglichkeit des gerichtlichen Rechtsschutzes europäischer Bürger gegen die Maßnahmen durch die US-Behörden.
2015 erklärte der Europäische Gerichtshof das Abkommen für ungültig. Inzwischen wurde eine Nachfolgeregelung namens „Privacy Shield“ ausgehandelt und in Kraft gesetzt.
siehe auch: EU-US-Privacy-Shield