Meldepflicht
Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten hat der Verantwortliche dies innerhalb von 72 Stunden bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu melden. Meldet er den Verstoß verspätet, muss er diese Verzögerung begründen, andernfalls drohen Bußgelder. Darüber hinaus ist auch der Betroffene zu informieren, wenn die Verletzung ein hohes Risiko für seine Rechte und Freiheiten zur Folge hat.