Datenschutzkonferenz

auch DSK genannt

Die Datenschutzkonferenz – DSK – setzt sich zusammen aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Primäre Aufgabe der DSK ist, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen sowie eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen. Die DSK hat hierzu eine Reihe von Stellungnahmen und Entschließungen sowie Empfehlungen, Orientierungshilfen und Kurzpapiere zu unterschiedlichen Themen veröffentlicht.

Darüber hinaus ist ein umfangreiches Informationsangebot der DSK sowie weiterer institutionalisierter Träger das sogn. „Virtuelle Datenschutzbüro“ – www. datenschutz.de

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