Berechtigtes Interesse

Das berechtigte Interesse ist eine von mehreren Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Nicht immer ist es notwendig, die Einwilligung der betroffenen Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nach Art 6 1 a einzuholen, etwa dann nicht, wenn anzunehmen ist, dass die Verarbeitung dieser Daten im Rahmen des berechtigten Interesses stattfindet.

Für das Vorliegen eines „Berechtigten Interesses“ sind drei Voraussetzungen erforderlich:

  • Der für die Verarbeitung der Daten Verantwortliche hat ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung,
  • die Verarbeitung ist zu dessen Wahrung erforderlich (es gibt also keine weniger einschneidende Maßnahme, mit der das berechtigte Interesse in gleicher Weise gefördert wird) und
  • bei einer Abwägung mit den Interessen der betroffenen Person überwiegen nicht deren Interessen.
Zurück zum Glossar