Auftragsverarbeitung

auch Auftragsverarbeiter, AVV oder ADV genannt

Eine Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Verantwortlicher personenbezogene Daten an einen Dienstleister übermittelt, damit dieser diese Daten nach seinen Vorgaben verarbeitet. Der Auftragsverarbeiter handelt dabei auf Weisung des Verantwortlichen, auch, wenn er durchaus noch gewisse Entscheidungsspielräume haben kann.

Artikel 28 DSGVO

Beispiele für Auftragsverarbeiter sind etwa: Einschaltung externer Wartungsdienstleister und sonstige EDV-, Telekommunikations- oder IT-Dienstleister mit Fernzugriff auf Ihre Daten, externe Rechenzentren, E-Mail-Provider, Cloud-Anbieter wie Google Drive oder die Dropbox, ein externes Lohnbuchhaltungsbüro, Callcenter zur Kundenbetreuung, externe Agenturen zur Durchführung von Marketingaktionen. Schließlich ist sogar der Abfallentsorger als Auftragsverarbeiter anzusehen, wenn er Zugriff auf entsorgte Papiere hat, die personenbezogene Daten enthalten.

Keine Auftragsverarbeiter, sondern eigenständig Verantwortliche sind eigenständig agierende Berufsgruppen, z.B. Berufsgeheimnisträger wie etwa Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, Bankinstitute für Überweisungen oder die Post für ihre Dienstleistungen.

siehe auch: Joint Controllership

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